Kosten
Die Gesamtvergütung setzt sich zusammen aus:
- Unterkunft und Verpflegung,
- Pflegekosten,
- Investitionskosten und
- einem Ausbildungszuschlag.
Reicht das eigene Einkommen nicht aus und ist kein Vermögen vorhanden, kann seit dem 1. Januar 2003 für Heimbewohner bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung Grundsicherung beantragt werden.
Beim Bezirk Oberpfalz (Sozialverwaltung Regensburg) erhalten Sie nach offener Darlegung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse individuelle Auskünfte, wer für die Finanzierung der Heimkosten zuständig ist.
Alle Anträge (bei Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) sind unbedingt vor Beginn einer Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Dauerpflege zu stellen. Es ist ratsam, die Kostenträger um eine vorläufige Zusage zur Kostenübernahme zu bitten.
Hier können Sie sich unsere aktuellen Preise ansehen und herunterladen.
Oder Sie rufen einfach an, unter Telefon: 0 94 31 / 71 58 - 0.

